Wir beraten und vertreten Unternehmer und Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts und bieten insbesondere rechtliche und taktische Unterstützung bei Verhandlungen an. Gerade im Arbeitsrecht ist nicht nur eine juristisch fundierte Beratung notwendig, vielmehr gilt es, Personalentscheidungen jedweder Art frühzeitig zu planen und strategisch zu begleiten. Insbesondere bei kritischen Gesprächen und Verhandlungen mit den Betriebsräten sind neben sicheren Rechtskenntnissen auch praktisches Know-how und ein Gefühl für Verhandlungssituationen notwendig.
Im Einzelnen verfügen wir über folgende Kompetenzen:
Wir entwickeln Arbeitsvertragsmuster für verschiedene Arbeitnehmergruppen
Wir entwickeln Strategien zur Personalplanung
Wir beraten bei allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten wie: