Wir beraten und vertreten Einzelpersonen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und bieten insbesondere rechtliche und taktische Unterstützung bei Verhandlungen. Dabei ist die rechtliche Beratung beim Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages für die spätere erfolgreiche Zusammenarbeit von größter Bedeutung. Im Einzelnen verfügen wir insbesondere über folgende Kompetenzen:
Wir beraten Sie beim Aushandeln eines neuen Arbeitsvertrages
Wir überprüfen kompetent das Ihnen vorgelegte Arbeitsvertragsangebot
Wir unterstützen Sie beim Abschluß von Verträgen über eine freie Mitarbeit
Wir handeln Dienstverträge mit leitenden Angestellten aus
Wir beraten Sie in allen Vergütungsfragen
Wir beraten Sie bei Abmahnungen, Versetzungen sowie Änderungsangeboten
Wir beraten Sie umfassend bei Veränderungen in der Unternehmensstruktur
Wir unterstützen Sie bei Kündigungen und sonstigen Personalmaßnahmen
Wir beraten und verhandeln Aufhebungs- und Abwicklungsverträge für Sie
Wir vertreten Sie kompetent vor den Arbeitsgerichten